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Ihr Geschäftsumzug mit DATEL – zuverlässig verbunden am neuen Standort

Ein Standortwechsel bedeutet für Ihr Unternehmen große Veränderungen – doch auf Ihre zuverlässige DATEL-Verbindung müssen Sie dabei nicht verzichten. Ob Sie in neue Büroräume ziehen oder einen zusätzlichen Standort innerhalb unseres Versorgungsgebietes eröffnen: Ihre Business-Tarife für Internet, Telefonie und weitere Services nehmen Sie bequem mit. So bleibt Ihr Unternehmen am neuen Standort ohne Unterbrechung erreichbar und arbeitsfähig.

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig an, behalten Sie Ihre bestehenden Lösungen unkompliziert oder nutzen Sie die Gelegenheit für ein Upgrade auf leistungsstärkere Business-Produkte. Wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäftsprozesse auch am neuen Standort nahtlos weiterlaufen.

Wichtig: Damit alles reibungslos funktioniert, empfehlen wir, sich spätestens 4–6 Wochen vor dem Umzugstermin bei uns zu melden.

Checkliste für Umzug

Damit Ihr Umzug stressfrei verläuft, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt:

  • Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Termin.
  • Prüfen Sie über unsere Verfügbarkeitsabfrage, welche DATEL-Business Tarife an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind.
  • Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Technikertermin, damit die Einrichtung reibungslos klappt.
  • Denken Sie daran, Ihren Router und Zubehör mitzunehmen.
  • Testen Sie nach dem Umzug, ob Ihr Anschluss wie gewohnt funktioniert.

Ziehen Sie mit uns in die Zukunft

An vielen neuen Standorten stellen wir bereits ultraschnelles Glasfaser-Internet bereit – ideal für moderne Business-Anwendungen, Cloud-Services, Videokonferenzen und den sicheren Datenaustausch.

Prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit unserer Glasfaser-Business-Tarife an Ihrem neuen Unternehmensstandort und sichern Sie sich ein Upgrade für noch mehr Geschwindigkeit, Stabilität und Zukunftssicherheit in Ihrer Geschäftskommunikation.

Jetzt Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen!

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Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Anbieter mitnehmen

Schnellere Bereitstellung
Wir kennen Sie bereits, so dass der Umzug technisch meist reibungsloser und schneller abgewickelt werden kann. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unseren Installationsservice bei einem Umzug mitzubuchen.
Keine Neuabschluss-Gebühren
Sie vermeiden weitere Anschlusskosten oder Aktivierungsentgelte, die bei einem neuen Anbieter oft anfallen. Bei einem Umzug zahlen Sie lediglich eine geringe Bereitstellungsgebühr, bei einem Tarif-Upgrade entfällt diese sogar.
Vertragskontinuität
Alle bisherigen Konditionen, Rabatte und Restlaufzeiten bleiben erhalten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Tarif upzugraden und zukünftig mit noch mehr Hightspeed zu surfen.
Vermeidung von Doppelzahlungen
Sie zahlen nicht parallel für Ihren alten und neuen Vertrag, was bei Anbieterwechseln vorkommen kann.

Sollte Ihr Tarif an Ihrem neuen Wohnort nicht nutzbar sein, können Sie über unser Kündigungsformular Ihren Vertrag beenden.

Herr Nils Schumacher

„Ich berate Sie gerne individuell und persönlich zu dem für Ihr Unternehmen optimalen Tarif.“

Nils Schumacher

Sales Manager/Sonderkunden
Telekommunikation

Häufige Fragen/ FAQ

Kann ich meinen aktuellen Tarif an der neuen Adresse weiterhin nutzen?

In vielen Fällen ja, prüfen Sie einfach über unserer Verfügbarkeitsabfrage, welche Tarife an Ihrem neuen Wohnort verfügbar sind.

Was kostet der Umzug meines Anschlusses?

Beim Umzug fällt eine einmalige Bereitgestellungsgebühr je nach Tarif an. Die aktuellen Bereitstellungsgebühren finden Sie in unserer Preisliste.

Wie lange dauert die Umstellung an der neuen Adresse?

In der Regel dauert die Umstellung 5–10 Werktage, je nach Technik und Terminverfügbarkeit.

Muss ich selbst einen Technikertermin vereinbaren?

Nein, wir koordinieren alles – Sie erhalten rechtzeitig eine Terminbestätigung mit allen Informationen.

Was passiert, wenn mein aktueller Tarif am neuen Wohnort nicht verfügbar ist?

Dann informieren wir Sie rechtzeitig und je nach Verfügbarkeit erhalten Sie ein Angebot für einen anderen Tarif. Oder es besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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