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Was ist ein Grundstücknutzungsvertrag?

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) gemäß Telekommunikationsgesetz gibt der Eigentümer das Einverständnis, dass das Gebäude/Wohnung an das Glasfasernetz der DATEL Dessau angeschlossen wird. Diese Einverständniserklärung erlaubt es der DATEL Dessau, den dafür benötigten privaten Grund zu nutzen. Ein unterzeichneter Grundstücksnutzungsvertrag ist Voraussetzung dafür, dass Sie (oder die Mieter in Ihrem Gebäude oder der Mietwohnung) mit Glasfasertechnologie versorgt werden können.

Wichtig: Mit der Unterzeichnung des Grundstücksnutzungsvertrags beauftragen Sie noch keine DATEL-Produkte wie Internet, Telefonie oder Fernsehen, sondern schaffen lediglich die Grundvoraussetzung dafür. Das Dokument finden Sie hier.

Hinweis: Der Grundstücksnutzungsvertrag gilt nur für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser. Mehrfamilienhäuser wenden sich bitte telefonisch unter 0340 899 2781 an die DATEL Dessau.

Wer ist unterschriftsberechtigt?

Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt. Das Dokument finden Sie hier.

Beauftrage ich mit dem Grundstücksnutzungsvertrag auch einen Glasfaseranschluss?

Nein. Mit der Unterschrift bestätigt der Eigentümer lediglich, dass die technischen Voraussetzungen für den Glasfaserausbau geschaffen werden dürfen. Nur wenn zusätzlich mindestens ein Glasfaserprodukt in der Immobilie gebucht wird (gesonderter Vertrag), wird die Immobilie mit Internet per Glasfaser versorgt.

Welche Produkte kann ich über meinen Glasfaseranschluss nutzen?

Über Ihren Glasfaseranschluss können Sie unsere „Phone & Surf Fibre“-Tarife inkl. Telefon- und Internetflatrate nutzen. Sie können aktuell zwischen den Geschwindigkeiten 100, 300 oder 500 Mbit/s wählen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Glasfaseranschluss „DATEL-WebTV“ (IPTV) zu ergänzen. Hier genießen Sie eine riesige Sendervielfalt in SD- und HD-Qualität, zeitversetztes Fernsehen, Mobil Streaming sowie eine große Kino-Videothek mit aktuellen Blockbustern und Serien. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über digitale Zusatzpakete Ihr TV-Erlebnis um weitere informative und unterhaltsame TV-Sender zu erweitern.

Ich bin bereits DATEL-Kunde und nutze Telefon und/oder Internet? Was passiert mit meinem Vertrag?

Sie können unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit problemlos in einen „Phone & Surf Fibre“-Tarif wechseln und sich so Ihren Glasfaser-Hausanschluss sichern. Jedoch ist auch in diesem Fall ein neuer Vertragsabschluss notwendig.

Muss ich bestehende Telefon-, DSL- und TV-Verträge selbst kündigen?

Wenn Sie Ihre alten Telefonnummern behalten möchten, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag. Bitte kündigen Sie in diesem Fall NICHT selbst, es besteht die Gefahr, dass wir Ihre Rufnummern dann nicht übernehmen können. Sofern Sie über gesonderte Verträge, z.B. über einen bestehenden DSL- und/oder TV-Anschluss verfügen, so sind diese durch Sie eigenverantwortlich zu kündigen.

Kann ich meine aktuelle Rufnummer behalten?

Wenn Sie Ihre alten Telefonnummern behalten möchten, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag und portieren die Nummer zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit. Bitte kündigen Sie in diesem Fall NICHT selbst, es besteht die Gefahr, dass wir Ihre Rufnummern dann nicht übernehmen können.

Was passiert, wenn mein alter Vertrag ausläuft und das Glasfasernetz noch nicht funktionsfähig ist?

Wir kündigen Ihren Telefon-Vertrag erst, wenn das Glasfasernetz funktionsfähig ist. Unter Umständen, verlängert sich Ihr Altvertrag um die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie nicht für zwei Verträge bezahlen, aber auch keinen Ausfall beim Wechsel des Anbieters haben.

Welche Geräte benötige ich für den Fernsehanschluss?

Für IPTV benötigen Sie eine Set-Top-Box, die mit dem Router und dem TV-Gerät verbunden wird. Die Set-Top-Box können Sie zu Ihrem DATEL WebTV-Paket einfach dazu mieten. Mobiles Fernsehen auf Tablets und Smartphones ist zusätzlich mit der DATEL-App „TV Fellow“ möglich.